Hier finden Sie eine Übersicht der mitunter aufkommenden Fragen, im Bezug auf die Sicherheit der von uns angebotenen Vermittlungsmethoden von Zahlungsaufforderungen.
Die Telefonnummer, ist im Falle des Bezahlens via WhatsApp (genauso wie Analog dazu die E-Mail Adresse, bei dem Bezahlen via E-Mail) Teil der Paymentdaten und werden im kundenspezifischen zentralen Backoffice des Händlerkunden gespeichert.
Die Aufbewahrungsverpflichtung der Paymentdaten sind gesetzlich vorgegeben und variieren zwischen den unterschiedlichen Bezahlmethoden.
Den Zugriff auf die Paymentdaten hat unser Händlerkunde im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Richtlinien. Zum Beispiel hat der Händler keinen Zugriff auf die Kreditkartendaten des Käufers. Hier wie in Ihren vorherigen Fragen greift unter anderm die PSD2.
Abhängig von der Art der Daten, werden diese an das Kreditgewerbe weitergeleitet, damit die Zahlungen und Geldflüsse erfolgen können. Ausschließlich.
Beispielsweise durch Storno, Umtausch, Garantieleistung etc…: Hier handelt es sich um standardisierte Payment-Prozesse, die in unserem Backoffice zur Verfügung stehen.
zum Beispiel.: “…da ja die Telefonnummer des Kunden an FB / WhatsApp geschickt werden muss.” Die datenschutzrechtlichen Auflagen werden von FB/WhatsApp erfüllt, sonst dürften diese nicht betrieben werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Handy-/WhatsApp Nutzer ihre Telefonnummer Facebook/WhatsApp bekannt geben müssen, wenn sie WhatsApp nutzen wollen.
Insofern geben weder unsere Kunden noch wir als PSP zu keinem Zeitpunkt Daten oder Telefonnummern bekannt, die FB/WhatsApp nicht schon bekannt sind.
Generelle Hinweise:
Unsere Payment Services sind konform aller rechtlichen wie auch technischen Anforderungen der Regulierungsbehörden.
Unsere PCI Zertifizierung können Sie gerne im folgenden Link einsehen: https://www.lyra.com/de/base/pci-dss/
Wir sind ein zugelassenes Zahlungsinstitut und reguliert unter der Bafin.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bafin.de/
Gelistet werden wir bei der französischen Finanzdienstleistungsaufsicht ACPR(AUTORITÉ DE CONTRÔLE PRUDENTIEL ET DE RÉSOLUTION).
Sie finden den Eintrag hier (zur Seite der ACPR)
Des Weiteren sind wir gebunden an die Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Services Directive2).
Diese werden überwacht von den europäischen Bankenverbänden, wie zum der EPC, siehe auch https://www.europeanpaymentscouncil.eu/ .
Ebenfalls spielt auch von der Bundesbank eine entscheidende Rolle in der Umsetzung. Weiter Infos finden Sie hier:
https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/psd2/psd2-775434